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Vorbeugen ist besser als heilen!
Rehabilitation geht vor Rente! Nach wie
vor sind Kurmaßnahmen eine der Säulen unseres Gesundheitswesens.
Sie sind anerkannte Heilverfahren, die vorzugsweise in Form der ambulanten
Vorsorge- oder Rehabilitationskur (früher "offene Badekur")
oder als stationäre Sanatoriumskur, aber auch in der Kurklinik gewährt
werden. Zuständig für die Verordnung von Vorsorge-, Heil- und
Rehabilitationskuren sind Ihr Haus- oder Facharzt, der Betriebsarzt sowie
Ihre Krankenkasse.
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Der Begriff "Kur" umfasst ein
breites Spektrum von Therapieverfahren, die je nach Schwere des Krankheitszustandes
differenziert zur Vorsorge, Rehabilitation bzw. Linderung bei chronischen
Erkrankungen eingesetzt werden, auch wenn dieser Begriff in der neuen
Sozialgesetzgebung nicht mehr verwendet wird. Entscheidend für den
Kurerfolg ist, die Kur in der richtigen Phase des Krankheitsverlaufs in
die gesamte Behandlung zu integrieren.
Sie können jederzeit auf eigene Kosten zur
Kur fahren. Wenn die Kur medizinisch notwendig geworden ist, gibt es nach
wie vor die Möglichkeit, die Kosten ganz oder teilweise ersetzt zu
bekommen. Der Antragsweg ist unter dem Menüpunkt "Der Weg zur
Kur" ausführlich beschrieben.
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